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Das Verpackungsgesetz

Wenn du die Macht hättest, ein Gesetz zu ändern, welches wäre das und warum würdest du es ändern?

Kleinstversender

​Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet jeden gewerblichen Versender, für das Recycling seiner Versandmittel aufzukommen – unabhängig von der Menge. Wer Waren in Briefumschlägen verschickt, wird rechtlich zum „Erstinverkehrbringer“ und muss diese lizenzieren.

​Warum 1 kg Papier 40 € kostet

​Obwohl die reinen Recyclinggebühren für Papier minimal sind, verlangen die meisten dualen Systeme (wie „Der Grüne Punkt“) Mindestpauschalen zwischen 25 € und 50 € pro Jahr. Der Aufdruck eines „Grünen Punktes“ auf dem Umschlag entbindet den Versender dabei nicht von der eigenen Zahlungspflicht.

​Tipps für Betroffene

  • Anbietervergleich: Wechseln Sie zu Lizenzgebern ohne hohe Mindestumsätze (oft ab ca. 12 € möglich).
  • LUCID-Register: Die Registrierung bei der Zentralen Stelle ist kostenlos, aber zwingend erforderlich.
  • Kündigungsfristen: Prüfen Sie bestehende Verträge, um zum Jahresende in günstigere Tarife zu wechseln.

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